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Umweltzone Frankfurt

Abbildung der Umweltzone © Stadt Frankfurt am Main, Stadtvermessungsamt

Umweltzone und Stadtgrenze

In der Stadt Frankfurt ist seit Oktober 2008 eine Umweltzone eingerichtet. Diese kann seit 01.01.2012 nur noch von Fahrzeugen der Schadstoffgruppen 4 befahren werden, die mit der grünen Umweltplaketten ausgerüstet sind.

Fahrzeuge aus dem In- und Ausland, die entsprechende Schadstoffgruppen aufweisen, erhalten die erforderliche Umweltplakette bei TÜV-SÜD.

Messeverkehr

Die Umweltzone der Stadt Frankfurt befindet sich innerhalb des „Autobahnrings“, der durch die BAB A5 im Westen, die A3 im Süden und die A661 im Osten geschlossen wird. Für Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 4 und der grünen Umweltplakette ist die Zufahrt zur Messe jederzeit möglich.

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Auch Fahrzeuge ohne Plakette können das Messegelände erreichen

Die Zufahrt zum Messegelände ist für Fahrzeuge ohne Umweltplakette über Tor West und Tor Nord möglich. Diese können von der A5 kommend über die A648, Abfahrt Rebstock, bzw. über den Katharinenkreisel erreicht werden. Auch das Messe-Parkhaus Rebstock kann über die Abfahrt Rebstock erreicht werden.

Das Befahren der Umweltzone (rot markierte Bereiche) ist nur mit Umweltplakette möglich. Das Befahren der Umweltzone ohne Plakette ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Frankfurt am Main: Fragen und Antworten

Die Beschränkung der Kraftfahrzeuge wird in Frankfurt am Main in einem Stufenplan erfolgen:

  • Ab 1. Januar 2010 dürfen nur noch Fahrzeuge mit gelber oder grüner Plakette einfahren.
  • Ab 1. Januar 2012 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette einfahren.

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